Öffentliche und Private Kanäle
Wer ist zuständig?
Die Städte und Gemeinden sind ebenfalls gesetzlich verpflichtet, sich um die Funktionalität der öffentlichen Kanäle zu kümmern. Sie sind zuständig für den Bau, den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung. Über die Abwassergebühren werden Reparaturen, Sanierungen oder der Neubau der Entwässerungssysteme finanziert. Nicht zuletzt dienen alle diese Maßnahmen der Pflege eines ordnungsgemäßen Zustandes der öffentlichen Abwasseranlage und damit natürlich auch der Substanz respektive der Werterhaltung.
Zu den zu überprüfenden Leitungen gehören alle erdverlegten Leitungen, die Schmutzwasser vom Haus zur öffentlichen Kanalisation ableiten. Dazu gehören nicht nur Leitungen, die unterhalb der Sohlplatte liegen sondern auch der gesamte Abschnitt bis zum öffentlichen Kanal. Allerdings gibt es für den Anschlusskanal zwischen Grundstücksgrenze und öffentlichem Kanal keine einheitliche Regelung – weder bundes-, noch landesweit. Das regeln die Kommunen vielfach in ihren eigenen Entwässerungssatzungen.
Nach dem Landeswassergesetz ist die Dichtheit der Abwasserleitungen auf privaten Grundstücken in NRW ausschließlich von Sachkundigen zu prüfen. Die Namen der Sachkundigen werden in der zentralen Liste des Ministeriums für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrheinwestfalen geführt. Nur diese Personen haben die Zulassung, diese Dichtheitsprüfungen durchzuführen.