UNTERHALTUNG VON ABSCHEIDERANLAGEN
Abscheideranlagen sind Abwasserbehandlungsanlagen, die Feststoffe und Leichtflüssigkeiten wie Öle und Benzine oder tierische und pflanzliche Fette aus dem Abwasser trennen und eine Einleitung des gereinigten Abwassers in die kommunale Entwässerung ermöglichen. Damit leisten Abscheider einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz.

Abscheideranlagen, aber auch Brauchwasseraufbereitungsanlagen von Fahrzeugwäschen, Sedimentationsanlagen und Kleinkläranlagen unterliegen speziellen Unterhaltungsanforderungen.

WIE SIE IHR FETT WEGBEKOMMEN
GARVERT bietet auf dem Gebiet der Abscheidertechnik alle erforderlichen Leistungen zur fachgerechten Unterhaltung aus einer Hand.
Dazu gehören die Wartungen inklusive der Entleerung, der Reinigung und Entsorgung sowie die Überprüfungen (Generalinspektionen) einschließlich der Dichtheitsprüfungen und ggf. die Sanierung von Abwasserbehandlungsanlagen. Langjährige Erfahrung und modernste Prüftechnik garantieren Ihnen einen reibungslosen und schnellen Service.

DEFINITION, WARTUNG, ÜBERPRÜFUNG
Fettabscheider
Fettabscheider befinden sich in Küchen, Fleischereien und andere Einrichtungen, in denen organische Fette und Öle anfallen.
Sie bestehen grundsätzlich aus einem Schlammfang und dem eigentlichen Fettabscheider.

Die Inbetriebnahme eines Fettabscheiders muss vorab dem Umweltamt angezeigt werden.
Fettabscheider sind alle 2-4 Wochen vollständig zu leeren und zu reinigen, die Inhaltsstoffe sind als (nicht gefährlicher) Abfall fachgerecht zu entsorgen.
Monatlich ist eine Eigenkontrolle, jährlich ist eine sachkundige Wartung und alle fünf Jahre eine fachkundige Überprüfung (Generalinspektion) durchzuführen, die im Betriebstagebuch nachzuweisen ist.
Leichtflüssigkeitsabscheider
Leichtflüssigkeitsabscheider trennen nach dem Schwerkraftprinzip im Schlammfang die Sedimente und ggf. über zusätzliche Filtervorrichtungen im nachgeschalteten Abscheider die mineralischen Öle vom Schmutz- und Regenwasser.
Leichtflüssigkeitsabscheider können als Koaleszenz- (Klasse I) oder Benzinabscheider (Klasse II) ausgelegt sein und bedürfen einer wasserbehördlichen Genehmigung, Erlaubnis oder Anzeige zum Anlagenbetrieb.
Leichtflüssigkeitsabscheider sind monatlich einer sachkundigen Eigenkontrolle sowie halbjährlich einer Wartung durch einen Sachkundigen zu unterziehen.
Alle fünf Jahre ist eine umfassende Überprüfung (Generalinspektion) fällig, die grundsätzlich durch einen Sachverständigen nach Indirekteinleiterverordnung durchzuführen ist. 

Die Inhaltsstoffe sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen, wenn die maximalen Füllstände es erfordern.
Andere Abwasser-Behandlungsanlagen
Neben Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern gibt es eine Vielzahl von weiteren Abwasserbehandlungsanlagen, die gleichfalls vor Inbetriebnahme einer wasserbehördlichen Regelung unterliegen.
Andere Abwasserbehandlungsanlagen unterliegend entsprechend ihrer bauaufsichtlichen Zulassung und den jeweiligen wasserbehördlichen Anforderungen unterschiedlichen Unterhaltungsanforderungen.

DAMIT SICH BETREIBER UM NICHTS SORGEN MÜSSEN
GARVERT übernimmt für Sie die Ausführung aller Unterhaltungsleistungen für Abscheideranlagen. Profitieren Sie durch Abschluss eines Wartungsvertrags von einer kontinuierlichen fachkundigen Betreuung.
Wartungsverträge bei GARVERT beinhalten die halbjährliche Wartung und kontinuierliche Entleerung von Anlagen mit teils sehr hohem Aufkommen an Schlammablagerungen sowie die im 5-Jahres-Zyklus wiederkehrende Anlagenüberprüfung inklusive des Behördenmanagements und der Beseitigung baulicher und fachlicher Mängel.

Bei GARVERT erhalten Sie ein breites Spektrum an Dienstleistungen. Im Zuge einer Generalinspektion festgestellte Mängel werden von uns dokumentiert und nach Möglichkeit sofort beseitigt. Unsere Prüfberichte erfüllen alle Anforderungen zur unmittelbaren Vorlage bei den Behörden.

Sample Text