GENERALINSPEKTION VON ABSCHEIDERANLAGEN
Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten bzw. Fette sind entsprechend der technischen Regeln alle fünf Jahre zu überprüfen (Generalinspektion). Die Generalinspektion umfasst eine Ordnungs- und technische Prüfung einschließlich Dichtheitsprüfung.
In NRW sind Generalinspektionen von Leichtflüssigkeitsabscheidern, die der jeweiligen Indirekteinleiterverordnung unterliegen, durch entsprechend anerkannte Sachverständige durchzuführen.